Hier finden Sie Links zu öffentlich zugänglichen Internetseiten. Für die korrekte Wiedergabe und Aktualität der aufgesuchten Webseiten übernehmen wir keine Gewähr. Bei den hier aufgenommenen Texten handelt es sich zum Teil um Lesefassungen, nicht um die amtlichen Fassungen der Rechtsvorschriften. Diese erschließen sich aus den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder. Die Daten können für den privaten Gebrauch genutzt werden.
In einigen Bundesländern sind Wintergärten und Terrassenüberdachungen unter bestimmten, in den Landesbauordnungen festgelegten Bedingungen genehmigungsfrei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Die Genehmigungsfreiheit gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben und entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs getroffenen Festsetzungen zu beachten. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, den nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen
Anzeigepflichten nachzukommen sowie sonstige für die Durchführung des Vorhabens erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen.
Bundesregelungen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB - Stand 07/2011)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
Bauordnungen der Länder:
(letzte Überarbeitung 07/2011)
http://www.baurechtsurteile.de
Urteile zu abrutschenden Schneelasten
Hinweise, insbesondere auf neuere Fassungen, bitte an die Geschäftsstelle leiten.
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