Baurecht bezogen auf Wintergarten und Terrassenüberdachung
Bei den hier aufgenommenen Texten handelt es sich zum Teil um Lesefassungen, nicht um die amtlichen Fassungen der Rechtsvorschriften.
Diese erschließen sich aus den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder.
In einigen Bundesländern sind Wintergärten und Terrassenüberdachungen unter bestimmten, in den Landesbauordnungen festgelegten Bedingungen genehmigungsfrei oder auch verfahrensfrei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Genehmigungsfreiheit oder Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften und bautechnische Regelungen an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs getroffenen Festsetzungen zu beachten. Über die Genehmigungsfreiheit entscheiden in der Regel die Bauämter nach Einreichung des Bauantrages.
Für die korrekte Wiedergabe und Aktualität der hier aus den Internetseiten des Bundes und der Länder übernommenen Dokumente übernehmen wir keine Gewähr. Im Verwendungsfall ist eine Überprüfung auf Aktualität notwendig.
Bundesregelungen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)-Stand 2018
- Baugesetzbuch (BauG)
- Musterbauordnung (MBO)
- Begründung zur Musterbauordnung
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
- Bauproduktenverordnung
- Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Bauordnungen der Länder:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Urteile:
Hinweise, insbesondere auf neuere Fassungen, bitte an die Geschäftsstelle leiten.
Bundesverband Wintergarten e.V. Geschäftsstelle
Dipl. - Ing. Peter Ertelt
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
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Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Uwe Arndt
Vorstand Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Adelungstraße 32, 64283 Darmstadt
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Tel.: 06151 62 777 10
