Fragen und Antworten
Der Punkt häufige Fragen ist unter anderem auch ein Ergebnis der in unserem Wintergarten Forum bereits diskutierten Themen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig wiederkehrende Fragen (FAQ) zusammengefasst, so dass Sie sich hier ohne Umwege zu diesen Themen informieren können.
Frage: Die Regenrinne an unserm Wintergarten wurde waagerecht befestigt. Es verbleibt ein Rest von 3-5 mm Wasser. Ist das ein Mangel?
Antwort
Dachrinnen können mit oder ohne Gefälle eingebaut werden. Es müssen allerdings die Rinne und die Abflüsse so bemessen werden, daß ein ausreichender Abfluß sichergestellt ist. Dazu s.a. DIN 1986-100:2008-05, Ziff. 5.7.4.1 Allgemeines: Vorgehängte und innenliegende Dachrinnen können mit Gefälle zu den Abläufen oder waagerecht verlegt werden.
Waagerecht verlegte Rinnen können nach einem Regenereignis nicht vollständig leerlaufen. Wasserrückstände in der Rinne ergeben sich zwangsläufig und müssen toleriert werden. Am Wintergarten oder dem Terrassendach werden die Dachrinnen fast ausschließlich horizontal gebaut (Optik, einfachere konstruktive Lösungen), sofern sich aus der Geometrie des Wintergartens nichts anderes ergibt, z.B. abfallende Rinne bei abgeschrägtem Pultdach. Bei beidseitig abgewalmten Pultdächern ergibt sich immer eine horizontale Rinne. Dabei wird in Kauf genommen, daß ein minimaler Rest-Wasserbestand bleibt und Schmutzablagerungen entstehen können. Ohne Gefälle verlegte Wintergarten- und Terrassendachrinnen müssen deshalb regelmäßig inspiziert und ggf. greinigt werden. Meist reicht jeweils einmal im Frühjahr und im Herbst. Das ist abhängig von der Umgebung, z.B. von Blätter-, Obst-, Blütenanfall.
In der DIN EN 12056: 2001-01 ist das ausführlich beschrieben: Abschnitt 5: Planung von Dachentwässerungsanlagen 5.1 Vorgehängte Dachrinnen 5.1.1 Dachrinnen dürfen ohne oder mit Gefälle verlegt werden, wenn nicht in nationalen oder regionalen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist. Eine Dachrinne, welche mit einem Gefälle von 3mm/m oder weniger verlegt ist (in der Folge als Dachrinne ohne Gefälle bezeichnet), ist als Dachrinne ohne Gefälle zu planen.
Da die Wintergartendachrinnen häufig wegen der besseren Gestaltungsmöglichkeit außen höher als nach innen sind, sind für die Ableitung von Starkregen Notüberläufe erforderlich.
Frage: Was können Ursachen von Knack-Geräuschen im Wintergarten sein und wie kann man diese vermeiden? Ist das ein Mangel?
Antwort
1. Knackgeräusche bei Stegplatten im Dach Insbesondere bei großen Stegplatten aus Acryl oder Macrolon im Dach treten mitunter Knackgeräusche bei schneller Aufheizung oder Abkühlung (Morgen- und Abendstunden) auf. Diese resultieren aus der im Vergleich zu den anderen Konstruktionsmaterialien starken thermischen Ausdehnung dieser Kunststoffe.
Diese Geräusche sind technisch nicht vermeidbar und können als Mangel nicht anerkannt werden (s.a. Hinweise der Hersteller).
2. Knackgeräusche aus der Konstruktion Bei größeren Abmessungen müssen Aluminiumprofile mit Stahl im Hohlraum verstärkt werden. Stahl hat nur etwa 1/3 des Wärmeausdehnungskoeffizienten von Aluminium. Bei starker Wärmeausdehnungsprozessen (z.B. Aufheizphase in den Morgenstunden durch Sonneneinstrahlung) treten Knackgeräusche durch das mit Reibung verbundene Verschieben dieser Stahleinlagen gegenüber den Aluminiumprofilen (Dachrandträger, Sparren) auf.
Resonanzerscheinungen am Bauanschluss (z. B. bei Holzbauten) können die Wirkung dieser Geräusche verstärken. Die Ursache für diese Knack-Geräusche (Wärmeausdehnung) kann nicht abgestellt werden. Eine Vermeidung wäre nur durch Verzicht auf Stahlverstärkung möglich (tragfähigere, also größere Aluminiumsparren, geringere Stützweiten, z. B. durch Verringerung der Pfostenabstände), was allerdings aus gestalterischen und statischen Gründen Grenzen hat.
Veranschaulichung des Effekts: Zur Dämpfung legen einige Wintergartenhersteller vor der Montage stabile Kunststoffplatten unter die Enden des Verstärkungsprofils. Gesicherte Erfahrungen liegen hierzu nicht vor. Gleitmittel wirken meist nur kurze Zeit, wenn überhaupt. Diese Geräusche sind also technisch nicht vermeidbar. Sie können deshalb auch nicht als Mangel anerkannt werden.
Frage: Gibt es eine Forderung, nach der bei Wintergärten mind. 10 % der Glasfläche zu Lüftungszwecken öffnenbar sein muss. Wenn ja, aus welcher Vorschrift stammt diese Forderung.
In der Musterbauordnung (MBO, 2002), § 47 (2) wird vorgeschlagen: „Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche (also etwa 13 %) des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.“
Bauordnungen sind Landesrecht. In den Landesbauordnungen wird die für das jeweilige Bundesland verbindliche Festlegung formuliert.
Für die Erzielung einer ausreichenden Lüftung sind auch Lüftungsschächte oder motorische Belüfter einsetzbar. Die detaillierte Berechnung der Lüftungsquerschnitten bzw. Bemessung von Lüftungsanlagen ist in der DIN 1946 dargelegt.
Das betrifft nur die für ein hygienisches Raumklima erforderliche Lüftung, also z.B. die Abführung von CO2 – und Luftfeuchtigkeits-Anreicherungen durch Personen und Pflanzen. Nicht erfasst ist damit die Lüftung evtl. angrenzender, dahinter liegender Räume (z.B. Wohnzimmer oder Küche).
Zur Differenzierung zwischen einseitiger Lüftung und Querlüftung/Schachtlüftung (Zuluft unten, Abluft oben) enthält die Arbeitsstättenverordnung wichtige Hinweise.
Der sommerliche Wärmeschutz wird von der o.g. Mindestlüftung nicht erfasst und erfordert zusätzliche Belüftungsmaßnahmen um eine ausreichende Zufuhr kühlerer Außenluft zu sichern und Behaglichkeitswerte annähernd einzuhalten bzw. die Überschreitungszeiten zu begrenzen.
Frage: Was ist die geeignete Grundlage für Wintergarten-Werkverträge mit Privatkunden- BGB oder VOB?
Antwort
Die Vorliebe einiger Betriebe für die VOB hatte früher einige Gründe, die hier nicht ausführlich darstellt werden sollen. Der Hauptgrund dürfte gewesen sein, dass man in der VOB eine rechtssichere Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sah, die sich im Bauwesen im Zusammenwirken der Betriebe, also der Bauprofis mehr oder weniger bewährt hatte. Dabei steht der ausführende Unternehmer einem Auftraggeber gegenüber der eine fachlich fundierte, vorhandene Planung handwerklich korrekt umgesetzt haben will.
Von privaten Bestellern erhält der Unternehmer in der Regel keine fachlich fundierte, umfassende Planung. Dieser Ausgangsposition wird von der VOB nicht erfasst.
In der Praxis wurde dann auch auf Geschäfte mit privaten Bestellern die VOB als AGB übertragen, ohne dass in der überwiegenden Zahl der Fälle diese wirklich wirksam vereinbart worden war (Übergabe der VOB, angemessenen Kenntnisnahme ermöglichen).
Verträge mit Privakunden weichen in ihrem Charakter erheblich von denen mit professionellen Kunden ab: – Der Privatkunde ist kein Fachmann. Also hat der Unternehmer eine weit umfassendere Beratungsverantwortung gegenüber dem privaten Besteller als gegenüber dem Besteller mit Fachkenntnissen oder mit professioneller fachlicher Unterstützung (Architekten, Planer).
Der Privatkunde kommt nicht mit einer fachlich fundierten Leistungsbeschreibung, sondern mit funktionalen Zielstellungen, meist auch mit Vorstellungen über die optische Gestaltung. Wie das unter Berücksichtigung der erkennbaren Interessen der Besteller (Stichwort Wertigkeit des Bestandsbaus) fachlich und bauordnungsrechtlich umzusetzen ist, welche Genehmigungen und Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, wem diese wann vorzulegen sind und wer diese wie lange aufbewahren muss, das muss der Unternehmer als Fachmann dem Laien zutreffend erklären und umsetzen.
Das kann für den kleinen Handwerksbetrieb eine große Herausforderung sein. Alternative ist, dass ein Planer (Architekt, Statiker, Fassadenplaner) eingeschaltet wird, der dem Unternehmer die Planungsverantwortung abnimmt.Das ist dann allerdings häufig wegen des Umfanges im Wintergartengeschäft für viele Architekten wieder nicht so interessant.
Dass Planungsleistungen Kosten verursachen und deshalb berechnet werden müssen, unabhängig davon, wer diese Leistungen erbringt, ist selbstverständlich, auch dass hierbei Qualität ihren Preis hat. In den letzten Jahren wurden Gesetzgebung und Rechtsprechung zu dieser Frage stark weiterentwickelt.
Für den Wintergartenbau (allgemein für Bauhandwerksleistungen) wesentliche Gedanken der VOB sind im Laufe der Jahre in das Vertragsrecht des BGB eingeflossen. Mit der Neufassung des Forderungssicherungsgesetzes wird im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klargestellt, dass die VOB in der Verwendung gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) nicht privilegiert ist. Das bedeutet, daß im Streitfall jede einzelne Bestimmung der VOB nach § 305 ff BGB danach überprüft werden muss, ob sie im konkreten Streitfall angemessen ist oder gegen §§ 308 und 309 BGB verstößt.
Mit Verbrauchern kann also kein rechtssicherer VOB-Vertrag geschlossen werden;
rechtssicher ist nur ein BGB-Vertrag – für beide Seiten!
Bei Verträgen mit anderen Unternehmern wird die VOB dann nicht überprüft, wenn sie ohne jede Veränderung einbezogen wird. Übliche Formulierung: „Unter Einbeziehung der VOB in der aktuellen Fassung vereinbaren die Parteien ….“. Hier wird die VOB als allgemeine Geschäftsbedingung anerkannt. Für Verträge mit Privatkunden ist also die VOB als Vertragsgrundlage nicht geeignet.
Übrigens gilt im Streitfall, wenn zu einem Streitpunkt im Vertrag nichts konkret vereinbart wurde, immer das BGB.
(Dazu s.a. diverse Vorträge auf den Jahrestagungen des Bundesverbandes Wintergarten)
Frage: Trotz neuer Fußbodenheizung erreicht unser Wintergarten bei Außentemperaturen unter 0 °C nur zwischen 13 und 17 Grad und es bildet sich massiv "Schwitzwasser". Was kann die Ursache sein?
Antwort
Auf dieser Homepage sind wir grundsätzlich auf dieses Probleme eingegangen. Grundlegende Voraussetzung ist der Einsatz von Profilen und Verglasung mit ausreichender Wärmedämmung entsprechend den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes gem. DIN 4108-2 sowie des energiesparenden Wärmeschutzes gem. EnEV in der jeweils gültigen Fassung.
Als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt (DIN 4108-2:2013-02). Um das Risiko der Schimmelbildung durch konstruktive Maßnahmen zu verringern, sind die in 6.2 (der DIN 4108-2) angegebenen Anforderungen einzuhalten. Eine gleichmäßige Beheizung und ausreichende Belüftung der Räume sowie eine weitgehend ungehinderte Luftzirkulation an den Außenwandoberflächen werden vorausgesetzt. Tauwasserbildung ist vorübergehend und in kleinen Mengen an Fenstern sowie Pfosten-Riegel-Konstruktionen zulässig, falls die Oberfläche die Feuchtigkeit nicht absorbiert und entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung eines Kontaktes mit angrenzenden empfindlichen Materialien getroffen werden.
Fußbodenheizung kann nur bei zusätzlichen Vorkehrungen die nötige Heizwärme liefern: spezielle Verlegung plus Zusatzheizung an den kältesten Stellen (z.B. Unterflur-Konvektoren im Fußboden unmittelbar vor der Verglasung). Die über die Fußbodenheizung eingebrachte Heizleistung von ca. 90 W/m² bei einer Fußbodentemperatur von max. 29 °C im Verkehrsbereich ist bei niedrigen Außentemperaturen nicht ausreichend.
Bei – 5° C Außentemperatur müssen bei Dunkelheit, also ohne solare Gewinne auch bei modernen Verglasungen grob geschätzt 200-350 W/m² Heizleistung (je nach Qualität der eingesetzten Verglasung und Profile) aufgebracht werden.
Weiterhin stellt sich bei Fußbodenheizung nicht die notwendige Luftzirkulation ein, um die erforderlichen Oberflächentemperaturen an den Profilen/Glas auch in Eck- und Kantenbereichen zu erreichen.
Außerdem ist eine in den Estrich eingebrachte Fußbodenheizung für einen Wintergarten zu träge, reagiert zu langsam z. B. auf die sich häufig schnell verändernde Sonneneinstrahlung und damit Heizerfordernisse. Das kann zu erhöhtem Heizenergieverbrauch und Einschränkung der Behaglichkeit führen.
Was an Mehrenergie im Glasbau gegenüber kompakter Bauweise für die Heizung in den Nutzungszeiten ohne solare Gewinne verbraucht wird, wird bei günstiger Lage des Wintergartens bereits in den ersten Monaten des Jahres bei geringer Sonneneinstrahlung mehr als ausgeglichen.
Frage: Im Wohnzimmer steht ein leistungsstarker, überdimensionierter Kamin. Kann man den anschließenden Wintergarten über Raumverbund heizen?
Antwort
Mitunter hoffen Wintergarten-Interessenten oder -nutzer, dass ein Öffnen der Türen zum Wohnraum ausreicht, um den Wintergarten gleich mit zu beheizen. Das klingt besonders dann verlockend, wenn im Wohnzimmer eine hohe Heizleistung installiert ist, die auch für den hinzukommenden Wintergarten ausreichen sollte. Das funktioniert aber nicht. Es stellt sich nicht die „richtige“ Warmluftzirkulation ein, die die kältesten Stellen der Außenwand erreicht. kalte Füße, Profile und Scheiben mit starker Kondensatbildung sind die Folge.
Die „Tropfsteinhöhle“ ist vorprogrammiert. Die warme, Luftfeuchte beladene Luft trifft auf die kühleren Gläser und Profile oder Holzkonstruktion und kondensiert dort genau so, wie wenn Sie mit einer kalten Brille einen warmen Raum betreten. Die innere Schale der von außen gekühlten Flächen (tragende Profile, Glas) muß durch eine darunter liegende Heizung aufgewärmt werden, sonst bleibt die Oberflächentemperatur unter dem Taupunkt.
Ohne Wärmezufuhr bleibt jeder Körper kalt, ob Einrichtungsgegenstand, Außen- oder Innenwand ist dabei gleich. Heizung durch Raumverbund funktioniert übrigens auch bei Kompaktbauten selten. Wegen der Wasser-Aufnahmefähigkeit z. B. von verputzen Normal-Ziegelwänden wird das allerdings nicht sofort sichtbar wird, führt aber aber im Verlaufe der Zeit zu massiver Schimmelbildung. Leider werden hier noch sehr verbreitet Beratungsfehler sowohl von Wintergarten- als auch Heizungsbauern gemacht, sei es wegen fehlender Qualifizierung oder um eine Einsparung beim Errichtungsaufwand vorzugaukeln und die Verkaufsverhandlungen zu beschleungen.
Die Nachrüstung kann kompliziert und teuer werden. Leider wollen aber auch einige Wintergartenkunden diesen physikalischen Effekt nicht akzeptieren und versuchen dann dem Wintergartenbauer das als Qualitätsmangel seines Werkes zuzuordnen. Da kann man dann nur noch froh sein, dass es die Inqisition nicht mehr gibt, die Naturgesetze per Gerichtsbeschluss ändern wollte.
Frage: Meine Wintergarten-Dachrinne ist durch Eis und Schnee verstopft. Jetzt wird es wärmer und Tauwasser läuft an verschiedenen Stellen herunter. An den Sparrenenden haben sich innen die ersten Wassertropfen gebildet - Was ist zu tun?
Antwort
Falls es noch möglich ist, sollten die Dachrinne und das Ablaufrohr von Schnee und Eis befreit werden (vorsichtiges Abtauen mit warmer Luft, beginnend am Fallrohr – Auslauf). Aufgrund der niedrigen Temperaturen und über Wochen großen Schneemassen im vergangenen Jahr waren die Rinnen, Wasserabflussrohre und teilweise auch Wasserablaufkanäle in den Profilen längere Zeit zugefroren. Aufstauendes Tauwasser und dessen Ablauf an unerwünschten Stellen, mitunter sogar in das Innere des Wintergartens waren die Folge.
Der schöneren Optik wegen werden Blenden an den Traufen von Wintergärten oder Terrassendächern außen häufig recht hoch gezogen, so dass der Notüberlauf nach außen und das Abruschen des Schnees im Winter nicht wie bei „normalen Dachrinnen“ funktioniert. Diese Blenden wirken dann bei den meisten Systemen wie Schneefanggitter. Das führt zusammen mit gelegentlichem teilweisen Auftauen zur Verstopfung und Vereisung von Regenrinnen und Fallrohren. Mit steigender Qualität der thermischen Trennung der Profile und der Verglasung wird das Abtauen durch Transmissions-Wärmeverluste von innen soweit reduziert, dass auch der Schnee auf den Dachflächen heute erst nach Tagen oder Wochen abtaut, Vereisungen von Dachrinne und Fallrohren zu deren Beschädigung und zu weiteren Schäden führen können.
Ein Freihalten der Dachrinne durch den Nutzer entfällt meist auch, weil bei Eis und Schnee eine manuelle Schneeberäumung des Daches praktisch kaum durchführbar ist. Hier kann nur eine Rinnen- und Fallrohrheizung Abhilfe schaffen. Diese selbstregelnde Heizbänder verbrauchen wenig Energie, sind in der Anschaffung erschwinglinglich, schalten sich auf Grund ihres materialbedingt temperaturabhängigen Widerstandes bei höheren Temperaturen selbst ab.
Völlig unverzichtbar sind diese insbesondere bei innenliegenden Rinnen (Dachneigung zum Gebäude oder aufinander zu geneigte Dachflächen. In der DIN 1986-100:2008-05 wird dazu unter 6.3.4 Begleitheizung darauf hingewiesen: Wenn Eis und Schnee Abläufe, innenliegende Dachrinnen und Leitungen blockieren können und dadurch das Eindringen von Wasser in das Gebäude möglich oder die Standsicherheit der Dachkonstruktion gefährdet sein kann, sollte eine Begleitheizung installiert werden.
Frage: Gibt es Vorschriften für ein Mindestgefälle für das Wintergartendach?
Antwort
Es gibt keine technische Regel, die eine Mindestdachneigung für Glasdächer (z. B. Wintergärten, Terrassendächer) vorschreibt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob das verwendete Profilsystem oder das Eindeckungsmaterial eine Mindestneigung erfordern.
Es gibt Produkte, die nach Angabe der Systemgeber eine Mindestdachneigung von 5° oder mehr erfordert. Unvermeidbar verringert sich mit der Dachneigung der Selbstreinigungseffekt für die Dachfläche und es verbleiben Niederschlagsrückstände vor den Dachsprossen. Es handelt sich dabei also nicht um einen Mangel, sondern eine konstruktionsbedingte, wenn auch lästige, nicht vermeidbare Erscheinung.
Draus ergibt sich: bei zu flachem Dach läuft Wasser nicht schnell und ggf. nicht vollständig ab (Durchbiegung!), bei Wind kann es in Richtung Bauwerk getrieben werden (Flachdachrichtlinie beachten), Schmutz wird nicht abgewaschen, bei Unterbrechung durch Sprossen entsteht eine „Badewanne“ mit stehendem Wasser, Schmutz-, Kalk- sonstigen Ablagerungen. Die zweite, innere Dichtebene kann besonders an Kreuzungspunkten (z.B. Sprossen) versagen. Die Entwässerungskanäle an der Raumseite der Sparren werden volllaufen und nur langsam entleeren. Was dabei zumutbar bzw. entsprechend den Baugegebenheiten hinzunehmen ist (z. B. Wintergarten an einer Traufenseite mit
2, 60 m Höhe) muss im Vorfeld bei der Kundenberatung geklärt und dokumentiert werden (Beweis-Problematik).
Verbreitete Praxis
Der überwiegende Teil der Wintergärten in Deutschland wird als Pultdach an der Traufseite eines 1 – 1 ½ geschossigen Gebäudes unterhalb des Dachüberstands an den Baubestand angeschlossen. Dadurch wird die Konstruktion an der Traufseite in der Höhe durch den Dachüberstand auf etwa 2,3 – 2,8 Meter begrenzt, sofern nicht eine Wintergarten-Konstruktion gewählt wird, die in des Bestandsdach geführt wird oder ein Satteldach mit Gefälle zum Bestandsgebäude. Die dann zusätzliche Problematik der dann innenliegenden Rinne muss sorgfältig durchgeplant werden!
Bei einer üblichen Tiefe des Wintergartens von mehr als 3,0 Meter und der Bewahrung einer mindest Durchgangshöhe von 1,95 Meter im Frontbereich, sind sehr häufig Dachneigungen von weniger als 10° die Folge.
Wie eine 2003 durchgeführte Untersuchung zeigt (Struhlik), werden etwa 70% der Wintergärten mit einer Dachneigung unter 10° ausgeführt und bei 25 % liegt die Dachneigung sogar unter 5°, d.h. 25% der Besteller gehen das Risiko einer Undichtheit bedingt durch zu geringes Gefälle ein.
Sofern die Dachverglasung unterbrechungsfrei verlegt werden kann, ist dieses Risiko allerdings gering, wie die Praxis zeigt, sofern die Entwässerung des Glasfalzes zuverlässig funktioniert (saubere Montage).
Mehrfach-Stegplatten (Acryl, Polycarbonat)
Handelsübliche Stegplatten sind wasserdampfdurchlässig. Als Folge kann es, abhängig von den kleinklimatischen Gegebenheiten vor Ort, zu einer mehr oder weniger starken, kurzzeitigen aber regelmäßig wiederkehrenden Kondensatbildung in den Hohlkammern der Platten und nach Jahren zu Schmutzablagerungen und Algenbildung im Platteninneren kommen.
Um diesen eindiffundierten Wasserdampf, der sich dann an den tieferliegenden Stellen als Kondenswasser sammelt möglichst rasch abzuleiten abzulüften, werden die unteren Stirnseiten der Stegplatten offen gelassen. Der Abschluss mit einem Gazestreifen oder ähnlichem ist jedoch erforderlich, um das Eindringen von Schmutz und Kleinstlebewesen möglichst gering zu halten.
Damit das o.g. Kondensat durch Lüftung verdunstet, schreiben die Hersteller in den Verlegehinweisen eine Mindestdachneigung (in der Regel mehr als 5 °) vor.
Besonderheiten von Mehrfachstegplatten beachten: Die starke Wärmeausdehnung von Kunststoff-Stegplatten kann bei starken Temperaturveränderungen (Morgen- und Abendstunden) insbesondere bei Verwendung von sehr großen Platten zu Knackgeräuschen führen. Auch entstehen konstruktiv und materialbedingt bei Regen durch den Aufprall von Wassertropfen deutlich stärkere Regen-Geräusche, als bei einer Eindeckung mit Silikatglas.
Zusammenfassung:
Das Dach muß dicht , langfristig gebrauchstauglich, wirtschaftlich zu warten und zu pflegen sein. Es gibt keine bautechnische Regel, die sehr flaches Gefälle bis hin zu 0° verbietet. Aus konstruktiven Gründen werden von den Systemgebern jedoch Mindestneigungen empfohlen bzw. gefordert, um Dichtheit und langfristige Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten.
Im Falle von Acryl- oder Makrolon-Stegplatten muß eindringende Feuchtigkeit (Diffusion) kurzfristig heraustrocknen – deshalb Herstellerhinweise beachten: 5 – 7 ° Mindestgefälle.
Frage: Warum tropft Kondensat von der Unterseite von Terrassenüberdachungen und Vordächern?
Antwort
Kondenswasser in den Morgenstunden ist nicht zu verhindern. Das können Sie auf jedem Bahnhof an der allseits offenen Bahnsteig-Überdachung beobachten. Die Teile sind von der Nacht kalt, erwärmen sich von der Sonne langsamer (höhere Wärmekapazität) als die umgebende Luft . Die sich vergleichseise schnell erwärmende Luft nimmt viel Wasser z.B. vom morgendlichen Tau auf den Wiesen auf. An den noch kalten Teilen der Überdachung kondensiert diese Luftfeuchtigkeit und läuft in beachtlichen Mengen ab. Wenn dann das Vordach von unten nicht gut durchlüftet werden kann, die Seiten vielleicht mit einem Windschutz versehen sind, trocknet dieses Kondensat noch langsamer. Das kann man nicht verhindern und ist auch kein Mangel. Was man tun kann ist, dafür zu sorgen, dass dieses Wasser nicht gerade an solchen Stellen abtropft, wo es Schaden anrichten kann oder besonders stört. Das sollte bereits bei der Planung bedacht werden. Bei einigen Aluminium-Profilen ist dafür bereits hinter der Regenrinne eine Ablaufrinne vorgesehen, die dieses Wasser zur Seite wegleitet.
Frage: Mein Wintergarten ist bei Regen undicht - was ist zu tun?
Antwort
Ursache klären
Zur Klärung der Ursachen sollten Sie unbedingt einen Fachmann heranziehen, wenn die Ursache nicht ganz offensichtlich ist.
Es kommt vor, dass Wintergarten- oder Terrassendach-Kunden Feuchtigkeit an der Innenseite von Bauteilen Undichtheit von Glasdächern oder Seitenelementen beanstanden. Um die Ursache beseitigen zu können muss überzeugend geklärt werden, ob es sich um Kondensat oder in den Innenraum eingedrungenen Schlagregen handelt.
Der erste Schritt des darauf angesprochenen Lieferanten oder eines Sachverständigen ist dann in der Regel, aus den geschilderten Symptomen und den dazugehörigen Zeitabläufen Indizien für die Eingrenzung Problems zu sammeln. Wenn dadurch die Annahme von Kondensat naheliegend erscheint, kann es in dieser Phase sinnvoll sein, eine Langzeitmessung (1-4 Wochen, je nach Jahreszeit und Nutzung) von Lufttemperatur und Luftfeuchte durchzuführen. Dafür gibt es USB-Sticks mit entsprechenden Sensoren, die Werte sammeln oder auch Sensoren mit Datenübertragung über das Internet. Wesentlich ist hierbei, dass diese Sensoren in unmittelbarer Nähe der beanstandeten Stellen angebracht werden, da die Verteilung von Luftfeuchte und Temperatur im Raum sehr differenziert ist, was häufig unterschätzt wird. Wenn die Temperatur-/ Feuchtigkeitsverläufe im Raummitte oder an einer beheizten Innenwand unauffällig sind, kann an der beanstandeten Stelle z.B. ein Konvektionsschatten zu niedrigen Oberflächentemperaturen der Außenwand und in deren Folge zu Kondensat führen.
Wenn jedoch die Annahme plausibel erscheint, dass es sich um eindringenden Schlagregen handelt, dann muss zusätzlich zur Austrittsstelle die Eindringstelle in die Konstruktion gefunden werden, die häufig nicht offensichtlich ist.
Dichtheitstest
Die Planung muss auf der Klassifizierung der Bauelemente und dem regelkonformem Einsatz aufbauen. Das ist z.B. für Fenster in der DIN 18055:2014-11 festgelegt. Darauf basierend bietet das Institut für Fenstertechnik auch eine auf den Einsatzort bezogene Berechnung an.
Zunächst sucht man natürlich nach offensichtlichen Wasserspuren und offensichtlichen Mängeln in der Konstruktion.
Ein Dichtheitstest mit Wasser ist dann meist der nächste Schritt, den der Lieferant oder ein Sachverständiger macht, wenn sein Auftraggeber Undichtheit bei Regen beanstandet. Er muss sich einen augenscheinlichen Eindruck verschaffen vom Vorhandensein und Umfang der behaupteten Undichtheit. Dazu kann auf der Baustelle ein Berieselungstest durchgeführt werden (Gartenbrause, Wasserstromdichte < 2l/m²Min., kein Druckstrahl, keine Druckluft), um Leckstellen zu orten. Ein größerer Wasserdurchfluss steht ohnehin auf der Wintergarten-Baustelle selten zur Verfügung, wenn man eine Fläche von mehreren m² einbeziehen will.
Wenn bei diesem Berieselungstest Wasser eindringt, kann man von einer Undichtheit ausgehen. Wenn kein Wasser eindringt, kann allerdings dennoch eine Undichteit, z.B. bei bestimmten Windrichtungen vorliegen.
Ergänzt werden kann dieser Bewässerungstest durch eine Ultraschall-Lecksuche. „Hörbare“ Leckstellen weisen auf eine Luftundichtigkeit hin. Diese kann mit einer Undichtheit gegen Schlagregen verbunden sein. Verschlungene Wasserwege können jedoch auch auftreten, bei denen der Schall „verschluckt“ wird. Das ist z.B. besonders bei Glasfalz-Dichtungen zu beachten.
Zur genaueren Klärung bleibt dann meist nur noch eine Bauteilöffnung, aber man weiß dann wenigstens, wo man mit der Suche beginnen sollte.
Wenn eine Bauelemente-Undichtheit anzunehmen ist, bleibt als besonders aufwendiger Beweis die Prüfung in der Prüfkammer eines zertifizierten Prüfinstitutes (z.B. entsprechend der Prüfnorm DIN EN 1027:2016-09 für Fenster). Undichtheiten an Baufugen oder Bauelemente-Kopplungen können allerdings nur auf der Baustelle nachgewiesen werden, also z.B. über Wasserspuren, offensichtliche Baufehler, Berieselungstest oder Bauteilöffnungen.
Auf den bei der Prüfung geforderten definierten Luftdruck muss natürlich auf der Baustelle verzichtet werden. Durch Druck (z.B. Durchbiegung durch Winddruck/Windsog) verursachte Leckagen können also dabei nicht festgestellt werden.
Wenn bei einem Berieselungstest Wasser eindringt, vielleicht sogar sein Weg noch augenscheinlich verfolgt werden kann, dann kommt man allerdings der Klärung des Problems deutlich näher. Mitunter ist das Gebiet, in dem das Wasser eintritt, schrittweise einzugrenzen.
Bei diesen Tests ist allerdings Umsicht notwendig. Ein Wintergarten ist kein U-Boot. Die Bewässerung muss ähnlich einer normalen Beregnung durchgeführt werden. Drückendes Wasser würde die Dichtheit von Glasdach und Seitenelementen entgegen ihrer Bestimmung überfordern. Dafür sind weder Wintergärten noch Terrassendächer, Fenster oder Fenstertüren und Haustüren konstruiert.
- Auf keinen Fall mit einem Druckstrahl hantieren und diesen evtl. auch noch auf Baufugen, Funktionsfugen oder deren Dichtungen richten (Gefahr der Beschädigung der Dichtungen oder herausdrücken der Dichtung aus der Haltenut. Eine solche Beanspruchung entspricht nicht den zu stellenden Anforderungen).
- Wassermenge nicht zu groß bemessen – es darf kein Wasserstau entstehen an Stellen, die dafür nicht vorgesehen sind (drückendes Wasser!).
Mit einer Gartenbrause, schwenkender Bewässerung und einer Wassermenge von 5-7 l/min – mehr geben die meisten Garten-Wasserhähne ohnehin nicht her – liegt man allerdings in der Regel auf der sicheren Seite.[1] Für sehr große Dachflächenfenster (7 -10 m²) kann das allerdings zu wenig sein, so dass keine hinreichend überzeugende Aussage gewonnen werden kann.
Nun ziehen einige „Experten“ aus den eingeschränkten Möglichkeiten auf der Baustelle sowie daraus, dass man hier auch Fehler machen kann (s.o.) den Schluss, dass solche Berieselungstests generell abzulehnen, ja verboten seien (?!), ohne eine für einen durchschnittlich verständigen Streitbeteiligten technisch und wirtschaftlich vertretbare Alternative anzubieten.
Zur Feststellung der Schlagregendichtheit bei Beanstandungen ist die einzige regelkonforme Alternative zur Berieselung, das Bauteil (z. B. das Glasdach, Fenster, Fenstertüren, Haustüren) auszubauen, in ein dafür ausgerüstetes Prüflabor zu transportieren (sofern es das für die jeweilige Größe überhaupt gibt) und dort eine normgerechte Prüfung durchzuführen!
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[1] Leicht zu prüfen: Wassereimer mit 10 l Fassungsvermögen volllaufen lassen und Zeit stoppen
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