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Auszug aus der Satzung des Bundesverband Wintergarten

(komplette Satzung und Beiträge können in der Geschäftsstelle angefragt werden)

Präambel

Der Bundesverband Wintergarten e.V. vertritt als Branchenorganisation von Wintergartenherstellern, Wintergartenplanern und Wintergartenverarbeitern die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Dazu gehört insbesondere die Wachstumschancen des Marktes Wintergarten offensiver zu nutzen; den Stellenwert von Wintergärten hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Erhöhung der Lebensqualität in der Öffentlichkeit hervorzuheben, Gesetzgebung und Normung zu unterstützen sowie die genehmigungsrechtlichen Erfordernisse zu vereinfachen, den Wintergarten in seinen Qualitätsmerkmalen zu definieren, den Stand der Technik zu formulieren und die Einordnung in den Trend zu umweltgerechtem und energiesparendem Bauen deutlicher zu machen. Der Verband ist offen für alle interessierten Firmen und Personen, die diese gemeinsamen Ziele unterstützen wollen. In diesem Sinne gibt sich der Bundesverband Wintergarten e.V. folgende Satzung im Einzelnen:

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Bundesverband Wintergarten e.V. Er hat seinen Sitz in Berlin.
Die Entscheidung über Sitz und Tätigkeit von Geschäftsstellen obliegt dem Vorstand.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Ziele und Aufgaben des Bundesverbandes Wintergarten

Analyse der Entwicklung des Marktes; Imagepflege für das Bauteil Wintergarten; in der Öffentlichkeit, in Politik und Institutionen.

Analyse bestehender Vorschriften und Verordnungen für Planung und Errichtung von Wintergärten; dort wo erforderlich auf Veränderungen hinwirken. Aufbau einer Lobbyarbeit, um bereits bei der Ausarbeitung von neuen wintergartenrelevanten, baurechtlichen, ordnungsrechtlichen und energiepolitischen Normen auf Bundes- und Landesebene einbezogen zu werden.

Analyse des Standes der Technik; Ausarbeitung von bauphysikalisch und bautechnisch begründeten Maßstäben für Qualitätssicherung und -bewertung.
Entwicklung von Serviceangeboten für die Mitglieder, wie Aufbau einer Kommunikationsplattform mit Informationspool und Diskussionsforum im Internet Tagungen, Workshops, Schulungen zu Technik, Recht und Unternehmensführung einschließlich Software und Hardware rund um den Wintergarten.

Vermittlung von Sachverständigen, Anwälten usw.
Zur Realisierung dieser Zielstellungen wird die Zusammenarbeit von Systemherstellern, Herstellern von Systemkomponenten sowie mit Planern, Juristen und Medienspezialisten sowie weiteren Interessierten, mit fachlich relevanten Verbänden und mit führenden Instituten sowie mit interessierten Fachschulen, Hochschulen und Universitäten angestrebt.

§3 Mitgliedschaft

Mitglieder können Firmen oder Einzelpersonen werden, die professionell Wintergärten planen, herstellen, errichten bzw. daran berufsmäßig beteiligt sind und diese Satzung anerkennen. Jede Firma kann nur eine Mitgliedschaft stellen.

Fördernde Mitglieder können interessierte Firmen oder Einzelpersonen werden, die an der Branche Wintergartenbau beteiligt oder interessiert sind und die Ziele des Bundesverbands unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder sind eingeladen, an der Verbandsarbeit aktiv teilzunehmen, sind aber in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
…..
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

§4a Jedes Mitglied hat das Recht:

An den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, an der Vorbereitung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und deren Erfüllung aktiv mitzuwirken, sich entsprechend seinen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen in die Arbeit des Vereins einzubringen, die beim Verein vorliegenden Informationen (soweit diese nicht vertraulich oder geschützt sind) zu nutzen und entsprechend den technischen und finanziellen Möglichkeiten des Vereins angemessen informiert zu werden, den Vorstand zu wählen und sich um Mitarbeit im Vorstand oder in ggf. zu bildenden Arbeitsgruppen zu bewerben.

§4b Jedes Mitglied hat die Pflicht:

Diese Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzuhalten seine Erfahrungen und Kenntnisse aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen und den Verein über allgemein interessierende technische, rechtliche oder geschäftliche, die Vereinsarbeit betreffende Neuerungen angemessen zu informieren, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge termingerecht an den Verein zu entrichten.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren wird in einer Beitragsordnung gesondert geregelt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§5 Organe des Bundesverbandes sind:

Die Mitgliederversammlung,
der Vorstand,
die Fachausschüsse.

……

(komplette Satzung und Beiträge können in der Geschäftsstelle angefragt werden: Kontaktformular)

Bun­des­ver­band Win­ter­gar­ten e.V. Geschäftsstelle

Dipl. - Ing. Peter Ertelt
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
Adelungstr. 32, 64283 Darmstadt

Mail: info@bundesverband-wintergarten.de

Tel.: 06151 62 777 12

Office - Zeiten: Mo - Fr: 9:00 bis 17:00

Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Uwe Arndt
Vorstand Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Adelungstraße 32, 64283 Darmstadt

Mail: dr.arndt@bundesverband-wintergarten.de

Tel.: 06151 62 777 10