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Baurecht bezogen auf Wintergarten und Terrassenüberdachung

Bei den hier aufgenommenen Texten handelt es sich zum Teil um Lesefassungen, nicht um die amtlichen Fassungen der Rechtsvorschriften.
Diese erschließen sich aus den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder.
In einigen Bundesländern sind Wintergärten und Terrassenüberdachungen unter bestimmten, in den Landesbauordnungen festgelegten Bedingungen genehmigungsfrei oder auch verfahrensfrei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Genehmigungsfreiheit oder Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften und bautechnische Regelungen an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs getroffenen Festsetzungen zu beachten. Über die Genehmigungsfreiheit entscheiden in der Regel die Bauämter nach Einreichung des Bauantrages.
Für die korrekte Wiedergabe und Aktualität der hier aus den Internetseiten des Bundes und der Länder übernommenen Dokumente übernehmen wir keine Gewähr. Im Verwendungsfall ist eine Überprüfung auf Aktualität notwendig.

Bun­des­ver­band Win­ter­gar­ten e.V. Geschäftsstelle

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1. Vorsitzender und Geschäftsführer
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Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

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Vorstand Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
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