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Definition Wintergarten – Abgrenzung zu anderen Glasbauten

Eine Definition Wintergarten ist im bautechnischen Regelwerk einschließlich Energieeinsparverordnung (s.a.: EnEV 2014) nicht zu finden. Mitunter werden die Begriffe Glasanbauten oder Glasvorbauten verwendet, zu denen er zweifellos gehört. Für Entscheidungen darüber, was von einem Wintergarten gewöhnlich erwartet werden kann und was nicht, wie er in das bautechnische Regelwerk eingeordnet werden kann, wird eine klare begriffliche Definition Wintergarten und Wohnwintergarten in der Praxis immer wieder benötigt.

Für alle baulichen Anlagen, also auch angebaute und freistehende Wintergärten und Terrassendächer, gelten grundsätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen. Der Wintergarten muss z. B. neben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen auch den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an Aufenthaltssräume für Personen  entsprechen. Insbesondere sind die bauordnungsrechtlichen und die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke, wie Fundament und Konstruktion entsprechend dem Nutzungsziel bzw. Verwendungszweck, der Lage und den territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen, (z.B. Standsicherheit, bei beheizten Wintergärten der winterliche Wärmeschutz; sommerlicher Wärmeschutz).

Quelle: Reynaers

1. Definition Wintergarten

Ein Wintergarten ist ein geschlossener Anbau an ein Gebäude, ein selbstständiges Bauwerk oder eine in das Gebäude integrierte Konstruktion mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus lichtdurchlässigen Baustoffen. Ein Wintergarten ist ein schlagregendichtes, luft- und winddichtes Leichtbauwerk, das vom Außenklima getrennt ist.  Die transparenten Seitenflächen des Bauwerks Wintergarten sind im bautechnischen Regelwerk den „Vorhangfassaden“ (Glasfassaden), das transparente Dach dem „Glasdach“ zuzuordnen. Wintergärten können beheizt sein, wenn sie mit thermisch getrennten Wänden/Dach/Boden entsprechend EnEV ausgestattet sind oder unbeheizt sein.

Der Wintergarten ist abzugrenzen von der Terrassenüberdachung, die mit seitlichen Windschutzelementen ausgestattet sein kann, die aber nicht schlagregen-, luft oder winddicht sind.

Nicht unter diese Definition Wintergarten fällt z.B.

  • ein großzügig verglaster Raum mit komplett massivem Dach
  • Gewächshäuser, die für die professionelle Pflanzenaufzucht / Pflanzenproduktion eingesetzt  werden oder
  • ein Terrassendach mit teilweisem seitlichen oder allseitigem Windschutz aus Elementen, die nicht wind- und schlagregendicht ausgeführt wurden (z. B. mit Ganzglasanlagen).

2. Wohnwintergarten

Der Wohnwintergarten ist ein Wintergarten, der für die ganzjährige Nutzung als Aufenthaltsraum und damit auch für die Heizung auf Behaglichkeitstemperaturen (mehr als 19 ° C) vorgesehen ist und dessen solare Aufheizung im Sommer durch natürliche Beschattung oder/und konstruktive Maßnahmen, wie Lüftung, geignete Verglasung und Sonnenschutz entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Ausrichtung begrenzt wird.

Ohne Kühlung und besondere Aufwendungen für die Wärmespeicherung (Nachtkühlung!) kann die Innentemperatur beim gegenwärtigen Stand der Technik nur auf etwa 5 °C über der Außentemperatur begrenzt werden.

Für den Nachweis der energetischen Qualität von beheizten Wintergärten beinhalten die Energieeinsparverordnung (derzeit EnEV 2014) und die DIN 4108-2 (derzeit Stand 2013-02) die maßgeblichen Anforderungen.

Masson-Wawer Wintergarten GmbH

Zur Einordnung siehe auch Abschnitt EnEV 2014 im Ratgeber:

  • Wintergartendach unter der Bezeichnung „Glasdach“
  • transparenten Seitenwände unter „Vorhangfassade“
  • nichttransparente Seitenwände und Fußbodenaufbau Zeilen 1 und 5

3. Anforderungen an Wohnwintergärten

  • Die Transmissionswärmeverluste sind gem. EnEV 2014 durch den Einsatz optimierter Baustoffe bzw. Bauelemente zu begrenzen.
  • beheizte Wintergärten über 50 m² zusammenhängender Nutzfläche müssen zusammen mit dem Hauptgebäude die Anforderungen an den Primärenergieverbrauch und die Transmissionswärmeverluste (HT‚) bei nachträglichem Anbau, sofern mit eigenem Wärmeerzeuger erfüllen.
  • Konstruktion und Montage müssen die Anforderungen der EnEV 2014 an die Luftdichtheit erfüllen;
  • die Ausbildung von Wärmebrücken ist mindestens auf das dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechende Maß zu beschränken. Dazu gehört auch die Ausführung der Wärmeschutzverglasungen mit einer “warmen Kante”, um den unvermeidbaren Kondenswasseranfall zu reduzieren.
  • die Anschlüsse zum Baukörper (s.a. Merkblatt 02) sind nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der objektspezifischen bauphysikalischen und statischen Erfordernissen auszuführen;
  • die installierte Heizleistung ist , entsprechend den Besonderheiten des Glasbaus zu berechnen. Die Anordnung der Heizung ist so zu  planen und auszuführen, dass von den kältesten Punkten ausgehend eine ausreichende Raumluftkonvektion erzeugt wird, damit eventuell zeitweilig auftretendes Kondenswasser (kurzfristiger Klimawechsel, z.B. in den Morgenstunden, Öffnen von Türen zum Kernhaus,…) zügig trocknet.
  • Wohnwintergärten müssen entsprechend den am Aufstellungsort anzunehmenden Beanspruchungen standsicher, luft-, wind- und schlagregendicht und sein.
  • Beheizte Wintergärten sind mit thermisch getrennten Profilen und Wärmeschutzverglasung gem. EnEV 2014 auszuführen.
  • Das Dach eines Wohnwintergartens muss regendicht sein. Dichtheit gegen Niederschlagswasser schließt die kontrollierte Entwässerung ein so, dass der Wintergarten selbst und angrenzende Bauwerke nicht geschädigt werden sowie die kontrollierte Entwässerung der 2. Dichtungsebene nach außen funktioniert.

4. Gewerblich genutzter Wintergarten

Soll ein Wintergarten ganzjährig gewerblich genutzt werden (Büro, Werkstatt, Gaststätte), sind die speziellen Anforderungen z. B. aus den vom Nutzungsziel abhängigen notwendigen Innentemperaturen zu berücksichtigen. Die für den konkreten Anwendungszweck geltenden gesetzlichen Anforderungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gaststättenverordnung,) sind zusätzlich zu unserer Definition Wintergarten zu beachten.

Quelle: TMP – Fenster und Türen GmbH

5. Gewächshaus

  • Bauwerk vorrangig für den Schutz von Pflanzen vor Witterungseinflüssen;
  • Nutzung des Treibhauseffektes;
  • Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen.
  • In der Regel nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehen/ausgerüstet.
  • Für gewerblich genutzte Gewächshäuser gelten besondere Regelungen.

6. Baukonstruktion

Das Wintergarten Tragwerk besteht in der Regel aus Metall- oder Kunststoffprofilen bzw. aus Holz-Sparren, -Pfetten und -Pfosten.

Der Wintergarten ist eine Bauart, die durch handwerkliches Zusammenfügen einer selbständig tragenden bzw. lastübertragend mit einem Bauwerk verbundenen Glasdachkonstruktion sowie von meist senkrechten seitlichen Ausfachungselementen (Fenstern, Fenstertüren, Festverglasungen) oder Pfosten-Riegel-Konstruktio­nen entsteht. Der Wintergarten muss selbstständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllen, einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten, der Schnee- und Windlasten. Damit ist der Wintergarten abgegrenzt zur Fassade, die gemäß Produktnorm EN 13830:2015-07 als vertikale Konstruktion mit höchstens 15° Neigung zur Vertikalen definiert ist.

Wintergartendächer müssen regendicht sein. Wintergärten müssen entsprechend den am Aufstellungsort geltenden Lastannahmen standsicher sowie gemäß den für beheizte Bauten aus nicht lichtduchlässigen Baustoffen geltenden technischen Baubestimmungen luft-, wind- und schlagregendicht sein.

Auch unbeheizte Wintergärten sollten zur Minderung der Kondensatbildung mit thermisch getrennten Profilen und Isolierverglasung ausgeführt werden.

–  Tragende Konstruktion Aluminium

Das Aluminium Wintergarten Dach und das Aluminium Terrassendach sind Aluminium Tragwerke und unterliegen damit den Anforderungen der DIN EN 1090 bezüglich Herstellung ud Inverkehrbringung. Die Standsicherheit ist damit auf Grundlage der Eurocodes 1 (Lastannahmen) und 9 (Bemessung und Materialauswahl) nachzuweisen.
Die Aluminum Tragwerke dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Herstellung im Rahmen einer zertifizierten Werkseitigen Produktionskontrolle erfolgt, was durch das dazugehörige CE-Zeichen zu dokumentieren  und mit der Leistungserklärung für die wesentlichen Eigenschaften nachzuweisen ist.
Für die übrigen einesetzten Bauprodukte (Verglasung, Fenster, Türen, …) ist das seit Jahren ohnehin gängige Praxis.

–  Tragende Konstruktion Holz

Für den Holz Wintergarten, den Holz-Alu Wintergarten und das Terrassendach mit Holztragwerk gelten Eurocode 1 (Lastannahmen) und 5 (Bemessung und Materialauswahl).

7. Bemessung Verglasung

Für die Bemessung der Verglasung (Eigenlast, Schnee- und Windlasten) gilt die Normenreihe DIN 18008. Die Bemessung der Verglasung ist Bestandteil des Standsicherheitsnachweises.

8. Bemessung lastübertragender Bauanschlüsse

Die Bemessung der lastübertragenden Bauanschlüsse (z.B. Dübeleigenschaften, Dübeldichte, Verschraubungen, Schwerlastbolzen) ist Bestandteil des Standsicherheitsnachweises.

Auch bei Genehmigungsfreistellung und Verfahrensfreiheit muss der Standsicherheitsnachweis auf der Baustelle zur Einsichtnahme durch die Bauaufsicht bereit liegen.

9. Dachgefälle

Eine bautechnische Regel für eine Mindest-Dachneigung für Glasdächer gibt es nicht – s. auch Struhlik: Dachneigung.

Zur Sicherung der langfristigen Gebrauchstauglichkeit, (z.B. Minimierung von stauendem Niederschlagswasser, Tauwasser und Verschmutzung) ist jedoch ein deutliches Gefälle (wenn möglich mindestens 10 °) empfehlenswert. So kann es z.B. in den Glasfalzen von sehr flach liegenden Verglasungen leichter zu einem Wasserstau kommen, der ein hohes Risiko für die Stabilität des Randverbundes darstellt.

10. Schlussbemerkungen

Die obenstehende Definition Wintergarten und die Abgrenzung zu anderen Glasanbauten hat sich bewährt und wird breit angewendet, wenn auch nicht immer mit Angabe der Quelle.

Aus der praktischen Arbeit ergeben sich immer wieder neue, zusätzlich zu behandelnde Aspekte. Die Diskussion um die Definition Wintergarten kann deshalb mit dem Vorstehenden nicht als abgeschlossen betrachtet werden.

Hinweise und Fragestellungen zur Definition Wintergarten bitte entweder im Wintergarten Forum  (Fragen von allgemeinem Interesse) oder direkt an die Geschäftsstelle .

Die einzelnen Themen der Wintergartenplanung werden im „Ratgeber“ umfassend behandelt.

Quelle: WIGATEC Glas- und Metallbau GmbH

Links und Literatur:

Wikipedia

Energieeinsparverordnung (Lesefassung)

Bun­des­ver­band Win­ter­gar­ten e.V. Geschäftsstelle

Dipl. - Ing. Peter Ertelt
1. Vorsitzender und Geschäftsführer
Adelungstr. 32, 64283 Darmstadt

Mail: info@bundesverband-wintergarten.de

Tel.: 06151 62 777 12

Office - Zeiten: Mo - Fr: 9:00 bis 17:00

Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Uwe Arndt
Vorstand Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Adelungstraße 32, 64283 Darmstadt

Mail: dr.arndt@bundesverband-wintergarten.de

Tel.: 06151 62 777 10